Impressum
Persönlich haftender Gesellschafter
Wehner Holding GmbH
HRB 2922, Steuer-Nr.: 01824800211
Oberkalbacher Str. 45
36148 Kalbach
Tel.: 09742-81000
Geschäftsführer: Rudolf und Hannelore Wehner
AGB –
zur Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren inner- und außerhalb von Ortsdurchfahrten auf Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen
1. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beseitigung von Öl- und
Kraftstoffspuren auf den zu reinigenden Verkehrsflächen von Bundes-, Landes- und
Kreis- und Kommunalstraßen. Gegenstand sind die bestehenden aktuellen Richtlinien
und gesetzlichen Vorgaben, sofern nicht der Verursacher seinen Beseitigungspflicht nach
§ 32 STVO selbst nachkommt.
2. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung besteht in der Wiederhersteller der gefahrlosen Nutzbarkeit der Fahrbahn gemäß Artikel 1 sowie in der Aufnahme, Lagerung und Entsorgung des kontaminierten Materials gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Vorhaltung und Bereitstellung aller erforderlichen Technik sowie der benötigten Materials und Fachpersonals zur sofortigen Beseitigung der Verunreinigung.
3. Erteilt der Auftraggeber Aufträge zur Beseitigung anderer Straßenverunreinigungen sowie
für sonstige Havariebereinigung gelten für diese Einzelaufträge die entsprechenden Bestimmungen des Vertrages.
4. Die Lokalisierung und Absicherung der Gefahrenstellen erfolgt bis zum Eintreffen des
Auftragnehmers durch die Polizei, den Bauhof oder die zuständige Feuerwehr.
Die Absicherung des zu reinigenden Bereichs wird nach dem Eintreffen des Auftragnehmers
vor Ort operativ den jeweiligen Erfordernissen entsprechend mit den örtlichen Einsatzkräften festgelegt und eventuell vom Auftragnehmer bis zur Wiederherstellung der vollen Verkehrssicherheit verantwortlich übernommen.
5. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzich direkt an den Verursacher oder Auftraggeber.
Eine kostenpflichtige Fotodokumentation wird im Rahmen einer CD der Rechnung beigefügt.
6. Die Beseitigung der Ölspuren erfolgt grundsätzlich durch das Nassreinigungsverfahren. Sollte das
Nassreinigungsverfahren witterungsbedingt nicht angewendet werden können (starke Minusgrade ab -12°) wird die betroffene Fahrbahnstrecke mit einem geeigneten Ölbindemittel abgestreut und nachgereinigt. Bei Ölhavarien kleinsten Ausmaßes ist vom ist vom Auftragnehmer, in Abstimmung dem Auftraggeber bzw. den Kräften der Polizei, das effektivste Reinigungsverfahren anzuwenden.
7. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber nach der Materialentsorgung die entsprechenden gültigen Abfallbegleitpapiere.
8. Der Auftragnehmer gewährleistet Dienstbereitschaft an Werk- Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr von seinem Betriebssitz aus an allen Tagen im Jahr.
9. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die auf unsachgemäße Arbeitsweise und auf mangelnde Absicherung der Gefahrenstelle während einer Tätigkeit vor Ort zurückzuführen sind. Weiterhin haftet er für alle Schäden, die nach der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren oder sonstigen Verunreinigungen auf unsachgemäße Arbeitsweise zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber insoweit von allen diesbezüglichen Ersatzansprüchen frei. Der Auftragnehmer ist in ausreichender Höhe entsprechend haftpflichtversichert. Er hat diese Versicherung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen.
10. Gerichtsstand ist Fulda.
Eine Preisliste zur Reinigung mit der Ölspurhexe befindet sich unter "Dienstleistungen".
Wehner Motors GmbH & Co. KG (Oelspurhexe)Oberkalbacher Str. 45
36148 Kalbach-Uttrichshausen
Telefon: +499742-81000
Telefax: +499742-810022
Handelsregister: HRA 2936
Gerichtsstand: Amtsgericht Fulda
Umsatzsteuernr.: DE 112416011
Geschäftsführer: Rudolf und Hannelore Wehner
e-Mail:
wehner-motors@wehner-holding.de
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